Satzung

Satzung des TSV Mariendorf 1897 Berlin e.V.


§ 1 Name, Sitz und Zweck

1.    Der Verein führt den Namen „Tempelhofer Sportverein Mariendorf 1897 Berlin e.V.“ und hat seinen Sitz in Berlin. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

2.    Der Verein entstand durch die am 15. April und 18. April 2016 beschlossene Verschmelzung aus den Vereinen „Tempelhofer Spielvereinigung Helgoland 1897 e.V.“ und „Mariendorfer Sportverein 1906 e.V.“ Als Gründungstag gilt der 5. September 1897.

3.     Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar durch Ausübung der Sportarten Fußball und anderer Sportarten.

4.    Gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung sind alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um Jugendlichen und Erwachsenen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung ihres körperlichen Wohlbefindens Sport treiben zu ermöglichen, indem angemessene Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die Teilnahme an Wettkämpfen im In- und Ausland ermöglicht wird sowie durch Erfahrung von Gemeinschaft ein positives Verhältnis zu System und Gesellschaft zu entwickeln, zu erhalten und zu fördern. Die Betreuung und Förderung der Jugendlichen wird als besonders wichtige Aufgabe angesehen.

5.    Die Organe des Vereins gemäß § 8 üben ihrer Tätigkeit ehrenamtlich aus. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr.26 a EStG erhalten. Die Entscheidung darüber trifft der geschäftsführende Vorstand.

6.    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

7.    Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgenommen hiervon sind Personen, die mit dem Verein in einem Arbeits-verhältnis stehen.

8.  Der Verein räumt den Angehörigen aller Nationalitäten und Bevölkerungsgruppen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz parteipolitischer, religiöser und weltanschaulicher Toleranz und Neutralität.

 

§ 2 Gliederung

1.    Für jede innerhalb des Vereins betriebene Sportart kann eine Abteilung gegründet werden.

2.    Die Abteilungen regeln ihre sportlichen Belange selbständig und haben den entsprechenden Landessportfachverbänden anzugehören.

3.    Die Beschlüsse der Abteilungen dürfen mit der Satzung des Vereins nicht im Widerspruch stehen.

4.    Die Abteilungen unterstehen der Aufsicht des geschäftsführenden Vorstandes.

5.    Für die Gründung oder Aufnahme einer neuen Abteilung ist die Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich.

6.    Die Abteilungen haben an die Hauptkasse für jedes ihrer Mitglieder eine Abgabe zu entrichten, deren Höhe der geschäftsführende Vorstand festsetzt.

 

§ 3 Mitgliedschaft

1.    Der Verein setzt sich aus ordentlichen Mitgliedern, aus Jugendmitgliedern und aus Ehrenmitgliedern zusammen.

2.    Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

3.    Jugendmitglied ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

4.    Ehrenmitglieder werden vom geschäftsführenden Vorstand ernannt, wenn ein Mitglied besondere hervorragende Arbeit zum Wohle des Vereins leistet und sich dadurch das Verdienst für diese Ehrung erwirbt.

 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

1.    Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich schriftlich unter Anerkennung der Vereinssatzung und der Beitragsordnung beim geschäftsführenden Vorstand zu beantragen. Mit Beantragung der Mitgliedschaft verpflichtet sich das neue Mitglied schriftlich, für den zu entrichtenden Beitrag einen Dauerauftrag einzurichten oder eine Ermächtigung zum Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren zu erteilen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Im Falle einer Ablehnung, die nicht begründet zu werden braucht, ist die Berufung an den Ältestenrat zulässig. Dessen Entscheidung ist für den geschäftsführenden Vorstand bindend. Gegen diese Entscheidung ist eine Klage auf dem ordentlichen Rechtsweg zulässig.

2.    Für die Aufnahme von Jugendmitgliedern ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

3.    Es kann eine Aufnahme- und eine Austrittsgebühr gefordert werden, deren Höhe durch den geschäftsführenden Vorstand festgesetzt wird.

 

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

1.    Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a)    Austritt,
b)    Ausschluss,
c)    Tod oder
d)    Löschung des Vereins im Vereinsregister.

2.    Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen*. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Quartalsende. Die Beitragspflicht besteht bis zum Quartalsende fort.

3.    Ein Mitglied kann vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:

a)    wegen erheblicher Verletzung satzungsmäßiger Verpflichtungen,
b)    wegen Zahlungsrückstand von mehr als einem Jahresbeitrag trotz Mahnung,
c)    wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens,
d)    wegen unehrenhafter Handlungen.

4.    In den Fällen a), c) und d) ist vor der Entscheidung dem betroffenen Mitglied die Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Das Mitglied ist zu der Verhandlung des geschäftsführenden Vorstandes über den Ausschluss unter Einhaltung einer Mindestfrist von 10 Tagen schriftlich zu laden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung. Die Entscheidung erfolgt schriftlich und ist mit Gründen zu versehen. Der Bescheid über den Ausschluss ist durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen diese Entscheidung ist eine Berufung beim Ältestenrat zulässig. Die Berufung ist binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung schriftlich einzulegen. Der Ältestenrat entscheidet endgültig. Dessen Entscheidung ist für den geschäftsführenden Vorstand bindend. Gegen diese Entscheidung ist eine Klage auf dem ordentlichen Rechtsweg zulässig.

5.    Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen. Andere Ansprüche eines ausgeschiedenen oder ausgeschlossenen Mitgliedes gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief schriftlich dargelegt und geltend gemacht werden.

 

§ 6 Rechte und Pflichten

1.    Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

2.    Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Sie sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Kameradschaft sowie zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet.

3.    Anschriftenänderungen sind dem geschäftsführenden Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

4.    Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich über Spielansetzungen und Aufstellung ihrer Mannschaft zu informieren.

5.    Die Mitglieder, die durch eigenes Verschulden eine Ordnungsstrafe, Buße oder ähnliches verwirken, haben diese zu tragen.

6.    Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für etwaige bei sportlichen Veranstaltungen eintretenden Unfällen oder Diebstählen auf den Sportplätzen und in den Räumen des Vereins.

 

§ 7 Beiträge

1.    Zur Deckung der Vereinsausgaben wird von den Vereinsmitgliedern ein Beitrag erhoben, dessen Höhe vom geschäftsführenden Vorstand festgesetzt wird. Weiteres regelt die Beitragsordnung, welche nicht Bestandteil dieser Satzung ist. Jugendmitglieder zahlen einen ermäßigten Beitrag.

2.    Die Mitgliederbeiträge sind eine Bringeschuld und sind per Lastschriftverfahren einzuziehen oder per Dauerauftrag zu überweisen. Die Mitgliederbeiträge sind halbjährlich im Voraus zu bezahlen.

3.    Für jede schriftliche Mahnung zur Zahlung fällig gewordener Beiträge wird eine Gebühr erho-ben, deren Höhe vom geschäftsführenden Vorstand festgesetzt wird.

4.    Besondere Umlagen können von der Hauptversammlung beschlossen werden.

5.    Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen sind per Dauerauftrag zu überweisen oder werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich im Fall eines Last-schriftverfahrens hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag zum 1. Januar und 1. Juli des Jahres ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

 

§ 8 Verwaltung des Vereins

1.    Der Verein wird verwaltet vom:

a)    geschäftsführenden Vorstand, der sich zusammensetzt aus:
1.    dem Vorstandsvorsitzenden,
2.    den Vorständen Breitensport u. Gesundheitssport,
3.    den Vorständen Fußball,
4.    den Vorständen Finanzen,
5.    den Vorständen Verwaltung,
6.    den Vorständen Jugend.
b)    Ältestenrat,
c)    Prüfungsausschuss

2.    Die Vorstandsbereiche a2 – a6 können mit bis zu 2 gleichberechtigten Mitgliedern durch die Hauptversammlung besetzt und gewählt werden.

3.    Der Ältestenrat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Er wird durch die Hauptversammlung gewählt. Ein Mitglied des Ältestenrates muss mindestens 50 Jahre alt sein. Die Wahl des Äl-testenrates durch eine Blockwahl ist zulässig.

4.    Der Prüfungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern. Er wird durch die Hauptversammlung gewählt.  Die Wahl des Prüfungsausschuss durch eine Blockwahl ist zulässig

5.    Der geschäftsführende Vorstand kann zu seiner Unterstützung Mitglieder benennen bzw. Fachausschüsse einsetzen.

6.    Geschäftsführender Vorstand, Ältestenrat und Prüfungsausschuss werden von der Hauptversammlung für 2 Jahre gewählt. Sie führen die Geschäfte ehrenamtlich im Sinne der Satzung.

7.    Alle Vorstands- und Prüfungsausschussmitglieder müssen volljährig sein.

8.    Sofern ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausscheidet, kann der geschäftsführende Vorstand ein Vereinsmitglied mit der vorläufigen Wahrnehmung der Geschäfte bis zur nächsten Hauptversammlung beauftragen.

 

§9 Ehrenpräsident

Die Hauptversammlung kann auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes einen Ehrenpräsidenten berufen. Die Berufung zum Ehrenpräsident erfolgt auf Lebenszeit, wenn zwei Drittel der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dem Vorschlag zustimmen.

 

§ 10 Präsident

Die Hauptversammlung beruft einen Präsidenten. Der Präsident übt ein Ehrenamt aus und berät den geschäftsführenden Vorstand in allen grundsätzlichen Fragen. Er pflegt im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand Kontakte zu maßgeblichen Institutionen in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. Er bleibt im Amt bis er das Amt niederlegt oder ein neuer Präsident berufen wird.

 

§ 11 Verteilung der Verwaltungsaufgaben

I. Geschäftsführender Vorstand

1.    Der geschäftsführende Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die zu veröffentlichen ist.

2.    Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die Gesamtleitung des Vereins. Er ist verantwortlich für die Geschäftsführung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.

3.    Geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorstandsvorsitzende, die Vorstandmitglieder Breiten- und Gesundheitssport, Fußball, Finanzen, Verwaltung und Jugend. Rechtlich verbindliche Erklärungen können nur von zwei Vorstandsmitgliedern unterschiedlicher Vorstandsbereiche für den Verein abgegeben werden.

4.    Der geschäftsführende Vorstand wählt aus seinen Reihen einen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.  

5.    Der geschäftsführende Vorstand hält regelmäßig, mindestens einmal monatlich Sitzungen ab. Die Sitzungen haben sich vorzugsweise mit den in § 1 der Vereinssatzung festgelegten Aufgaben zu beschäftigen. Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder anwesend sind.

6.    Die Bezeichnung der Gegenstände der Beratung bei der Einberufung ist zur Gültigkeit der Beschlüsse nicht erforderlich.

7.    Bei der Abstimmung ist einfache Mehrheit entscheidend. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Vertreters.

8.    Der geschäftsführende Vorstand kann Ehrenmitglieder ernennen.

9.    Der geschäftsführende Vorstand kann Ehrungen vornehmen. Näheres regelt die Ehrenordnung.

 

II. Ältestenrat

1.    Er hat Beschwerden gegen den geschäftsführenden Vorstand oder einzelne Mitglieder zu prüfen und beizulegen.

2.    Berufung kann in der folgenden Mitgliederversammlung eingelegt werden.

3.    Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Ältestenrates sein.

4.    Der Ältestenrat kann dem geschäftsführenden Vorstand Vereinsmitglieder, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, zur Ehrung der Verdienstnadel des Vereins vorschlagen.

 

III. Prüfungsausschuss

1.    Der Prüfungsausschuss hat die Pflicht, die Hauptkasse, die Abteilungskassen, den Jahresabschluss und den Haushaltsplan einschließlich der Bücher und der Belege regelmäßig sachlich und rechnerisch zu prüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen. Die Kassenprüfung unterliegt den Vorschriften des Datenschutzes.

2.    Der Prüfungsausschuss erstattet der Hauptversammlung einen Prüfbericht und beantragt bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstandes Finanzen und des übrigen geschäftsführenden Vorstandes.

 

§ 12 Hauptversammlung

1.    Die Hauptversammlung ist oberstes Organ des Vereins.

2.    Sie hat einmal im Kalenderjahr stattzufinden und sich u. a. mit folgenden Tagesordnungen zu beschäftigen:

a)    Dem Geschäftsbericht des geschäftsführenden Vorstandes, des Vorstandes Finanzen, des Vorstandes Jugend sowie des Prüfungsausschusses
b)    Satzungsänderungen,
c)    Anträgen,
d)    Entlastung und alle zwei Jahre Wahl des geschäftsführenden Vorstandes, des  Prüfungsausschusses und des Ältestenrates.

3.    Wählbar ist jedes volljährige Mitglied, das mindestens seit sechs Monaten Mitglied des Vereins ist. Voraussetzung dafür ist, dass das betreffende Mitglied keine Vorstandsfunktion in einem anderen Sportverein hat.

4.    Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht, sofern sie keine Beitragsrückstände haben. Jugendmitglieder besitzen kein Stimm- und Wahlrecht.

5.    Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

6.    Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Hauptversammlung als Gäste teilnehmen.

7.    Einladungen zur Hauptversammlung haben mindestens vier Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung durch Aushang im Vereinsheim zu erfolgen. Einladungen zu außerordentlichen Hauptversammlungen haben mindestens zehn Tage vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung durch Aushang im Vereinsheim zu erfolgen.

8.    Anträge, die behandelt werden sollen, müssen mindestens acht Tage vor der Versammlung bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Sie können von jedem ordentlichen oder Ehrenmitglied sowie vom geschäftsführenden Vorstand gestellt werden

9.    Jede ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung oder außerordentliche Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

10.    Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

11.    Bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn diese von fünf v. H. der Anwesenden beantragt wird.

12.    Über jede Versammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.

13.    Der geschäftsführende Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verpflichtet, wenn der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt oder das besondere Vereinsinteresse es erfordert.

 

§ 13 Mitgliederversammlung

Neben der Hauptversammlung können vom geschäftsführenden Vorstand Mitgliederversammlungen einberufen werden. Sie dienen vornehmlich der Information der Mitglieder.

 

§ 14 Verbandszugehörigkeit

1.    Der Verein ist Mitglied bzw. strebt die Mitgliedschaft in den Verbänden an, deren Sportarten wettkampfmäßig betrieben werden.

2.    Der Verein und seine Mitglieder erkennen die von diesen Verbänden erlassenen Bestimmungen, Satzungen, Ordnungen und Statuten an und leiten in diesem Rahmen die Amateurabtei-lungen sowie die Vertragsspieler-, Lizenz- oder Berufsspielerabteilungen. Sie verpflichten sich, die von entsprechenden Organen im Rahmen ihrer Befugnisse erlassenen Beschlüsse zu befolgen und deren Entscheidungen anzuerkennen sowie die in den Bundesliga- bzw. Ver-tragsspieler- Statuten vorgesehenen Lizenz-, Arbeits- und Schiedsverträge zu schließen.

 

§ 15 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 16 Auflösung

1.    Bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes oder bei der Auflösung des Vereins - dies kann nur mit den Stimmen von mindestens drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden – fällt das Vermögen des Vereins an den Landessportbund Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

2.    Im Falle einer Verschmelzung mit einem anderen steuerbegünstigten Verein wird das gesamte Vermögen des Vereins auf den neuen Verein übertragen.

 

§ 17 Satzungsänderungen

Änderungen dieser Satzung müssen auf der Tagesordnung stehen. Sie bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegeben gültigen Stimmen.

Sofern vom Registergericht oder der Finanzverwaltung Teile der Satzung beanstandet werden, ist der geschäftsführende Vorstand ermächtigt, diese zur Behebung der Beanstandungen abzuändern.

 

§ 18 Beschlussfassung

1.    Diese Satzung ist in der vorliegenden Form am 13. Februar 2017 von der Hauptversammlung beschlossen worden.

2.    Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Der Wortlaut der Satzung stimmt mit dem Beschluss über die Satzungsänderung 13. Februar 2017 sowie allen weiteren bereits eingetragenen unverändert gebliebenen Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung überein.

 

DER VORSTAND

TSV Mariendorf 1897 Berlin            Berlin, den 13. Februar 2017

*neue geänderte Fassung des § 5 Nr. 2 S.1 (per Mitgliederbeschluss am 16.11.2023). Alte Fasung: Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit per Einschreiben mit Rückschein an die Geschäftsstelle erfolgen.

Neuigkeiten

Veranstaltungen

17 April 2024

VEREINSTURNIER der ABTEILUNG HISTORISCHER SCHWERTKAMPF (HSK) „KAMPF IN DER MAI!“ ⚔️ DONNERSTAG ⚔️ 25.04.2024 17:00 - 21:30 Uhr Paul-Klee-GS obere Halle . „Family and Friends“ .. sind ausdrücklich erwünscht, ggf. auch persönlicher Support! Neben diversen Programmpunkten sind Wettkämpfe in allen Altersgruppen, ob Lehrlinge oder Gesellen, geplant. Es gibt vier verschiedene Disziplinen 1. Zweihänder 2. ⁠Kurzschwert mit Buckler 3. ⁠Standardschwert (1 1/2) mit Schild 🛡️ 4. ⁠Verschiedene Waffen...

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21 März 2024

Am vergangenen Samstag trafen sich auf Einladung von Ulli Klimpel viele ehemalige Fussballer und einige ehemalige "Offizielle" aus alten Mariendorfer Zeiten. Nach einiger Mühe, die jetzigen Adressen und Handynummern herauszufinden, gelang es eine Liste mit knapp 55 Personen zu erstellen. Noch etwas mehr Mühe bereitete es mir diese meist "rastlosen" Rentner und Pensionäre zu erreichen. Letztendlich hatten mir 45 Leute ihr Erscheinen zugesagt. Wie es in unserem Alter so ist, meldeten sich drei (...

Der Verein

07 Februar 2024

UPDATE vom 16.4.2024 Am Dienstag ist der neue Kunstrasen geliefert worden! UPDATE vom 18.3.2024 JETZT GEHT´S LOS! Am Montag den 18.3.24 sind die Bagger angerollt und entfernen den alten Kunstrasen. Ab dem 1.4. soll dann der Untergrund gemacht und der neue Kunstrasen verlegt werden. Wenn alles klappt, der Untergrund okay ist und das Wetter mitspielt, sollen die neuen Plätze ab dem 22.4. zur Verfügung stehen. Das wäre gefühlt WELTREKORDZEIT! Wir drücken die Daumen! LD (Foto OR) UPDATE vom...

Veranstaltungen

24 Januar 2024

"Hiermit bedanke ich mich recht herzlich bei allen, die erst das Hertha-Spiel am letzten Sonntag sahen und anschließend meinen 90. Geburtstag bei Speis und Trank mit mir feierten. Es hat großen Spaß gemacht. Vielen Dank auch für die vielen schönen Geschenke. Der Dank geht auch an Kerstin und Uwe für die Buffetzubereitung und bei Marlies für die schönen Torten. Sehr gefreut habe ich mich auch, daß viele Wegbegleiter von früher gekommen sind." Marianne Busse (Fotos privat)

Der Verein

17 Januar 2024

.. ganz herzlich unserer Marianne Busse zu ihrem 90, Geburtstag! Alles Gute, vor allem Gesundheit und weiterhin so viel Elan und Engagement, wünscht Dir dein TSV Mariendorf 1897. LD (Foto Verein)

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18 Dezember 2023

Über 1.000 Menschen fanden sich am dritten Advent beim neunten Mariendorf Adventssingen im Volksparkstadion Mariendorf ein und sangen mit Liederheft und Kerze in der Hand unterstützt von einem Chor aus der evangelischen Kirchengemeinde Mariendorf Ost besinnliche Weihnachtslieder. Der Berliner Tagesspiegel berichtete bereits im Vorfeld Von " dem Mann der die Weihnachtslieder nach Mariendorf bringt", unserem Vorstandsvorsitzenden, Bernd Hahn , der 2013 die Idee seiner Frau Petra in die Tat...

Der Verein

29 November 2023

Der Countdown bis Weihnachten beginnt! Entdecke unseren Adventskalender und freue dich täglich über neue Überraschungen. Du hast noch kein passendes Weihnachtsgeschenk? Nutze die Gelegenheit und sichere dir die besten Deals der Saison! 🎄 Zum Adventskalender: tsv-mariendorf.fan12.de

Veranstaltungen

22 November 2023

Bereits zum zehnten mal veranstalten wir in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Mariendorf-Ost und dem Evengelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg das Mariendorfer Adventssingen im Volksparkstadion Mariendorf. Traditionell am dritten Advent, der in diesem Jahr auf den 17. Dezember fällt, startet das Event ab 16 Uhr (Einlass ab 14.30 Uhr). Bei freiem Eintritt werden Liederhefte ausgegeben und die Zuschauer singen, unterstützt von einem Chor, gemeinsam Weihnachtslieder bei...

Vereinsnachrichten

19 November 2023

Am Donnerstag, den 16.11.2023, wurde die ordentliche Mitgliederversammlung des TSV Mariendorf 1897 im Sportcasiono durchgeführt. Es waren 63 abstimmungsberechtigte Mitglieder anwesend, so wie einigie jüngere Mitglieder und Gäste. Durch die Versammlung führte unser Ehrenpräsident Günter Nupnau in seiner charmanten Art und Weise, so dass die Versammlung sehr kurzweilig war. Nach der Begrüßung der Anwesenden erfolgte eine lange Liste von Ehrungen. Der Berliner Fußball Verband hat Ingo...

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12 November 2023

Am Freitag Abend fand im Volkspark Mariendorf ein Benefiz-Fußballspiel zugunsten der Deutschen Hirnstiftung und der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft statt. Veranstalter war der FSV Deutsche Neurologen 1997 e. V. , eine auf Benefizspiele ausgerichtete Fußballmannschaft, deren Mitglieder Neurologen und Neurologinnen sowie Angehörige neurologischer Heilberufe sind. Der TSV Mariendorf 1897 spielte mit einer Auswahl an Ü 50 II und Ü 40 II Spielern gegen den FSV Deutsche Neurologen. Hier der...

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06 November 2023

Am 30.10.23 fand im Casino in der Rixdorfer Straße die erste Veranstaltung des Jugend-Eventteams statt. Eingeladen waren alle Kinder der G- bis D-Jugend zur großen Halloweenparty. 67 Kinder hatten sich angemeldet. Gruselig verkleidet wurde gespielt, getanzt und gefeiert. Für das leibliche Wohl wurde natürlich mit einem Gruselbuffet und der neuen Popcornmaschine gesorgt. Bei der Wahl zum besten Kostüm erzielte Wyatt Carow (D1) den 1. Platz, Linus Wernhard (E1) den 2. Platz und Moritz Jung (D2)...

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17 Oktober 2023

Am Donnerstag, den 16.11.2023, findet die diesjährige Mitgliederversammlung statt. Hier die Anlage zum Satzungsänderungsantrag:

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16 September 2023

Seit Anfang September werden in "Netto"-Fillialen Spenden für den TSV Mariendorf 1897 gesammelt! Es gibt zwei Arten von Spenden: die Pfandbon-Spende oder das "Aufrunden" zum nächsten glatten 10ct Betrag. An drei besonderen Tagen werden sowohl diese Spenden mit einer Netto-Unternehmensspende in gleicher Höhe verdoppelt, d.h. aus einem 3 Euro Pfandbon werden 6 Euro für den Verein! Der erste von drei Verdopplungstage naht! Dienstag, 19.09.2023 Samstag, 07.10.2023 Samstag, 11.11.2023 Macht mit!...

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08 September 2023

VERLÄNGERT bis zum 31. OKTOBER kann jeder, der neu in einen Sportverein eintritt, einen 40 Euro Gutschein erhalten. Kostenlos! Der DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) stellt dazu 150.000 (ja: einhundertfünfzig-tausend) Sportvereinsschecks für ganz Deutschland bereit. Wie es geht? Klicke diesen LINK und fülle das Formular aus. Du bekommst den Gutschein dann per E-Mail zugeschickt. Wenn Du ihn dann beim Vereinseintritt beim TSV Mariendorf 1897 e.V. abgibst (elektronisch oder ausgedruckt),...

Vereinsnachrichten

06 September 2023

Wir nehmen Abschied von Jürgen Berge . Jürgen ist im Alter von 79 Jahren für immer von uns gegangen. Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Als Jugendbetreuer von 1973 bis 1980 und als 2. Vorsitzender von 1985 bis 1994 hat er die Geschicke des Mariendorfer BC, einem der Ursprungsvereine des TSV Mariendorf 1897, maßgeblich begeleitet. Unser ganzes Mitgefühl gilt allen Angehörigen, vor allem seiner Frau Karin und seinem Sohn Ralf. Die Feuerbeastattung findet am 19.9.2023 um 12 Uhr im...

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30 August 2023

Der TSV Mariendorf 1897 gratuliert seinem ältesten aktiven Fußballer, Norbert Werft, zu seinem 81. Geburtstag. Er hütet das Tor unserer Ü 60 II. Wir wünschen ihm alles Gute zum Geburtstag, vor allem Gesundheit! Norbert ist (mit Unterbrechungen) seit 28 Jahren Mitglied beim TSV Mariendorf 1897, mögen noch viele weitere aktive Jahre folgen! Der Vorstand

Der Verein

30 August 2023

Stadionöffnung (Public & VIP) : eine Stunde vor Spielbeginn Tickets : vor Ort an der Tageskasse Einlass (Heim-Fans & Gäste-Fans, VIP, Medien): Stadionzugang (Prühßstr. 90, 12109 Berlin) Ticket-Informationen: Tickets gibt es ausschließlich an der Tageskasse (nur Barzahlung) Normalpreis: 7 Euro ermäßigt: 4 Euro Kinder unter 14 Jahren: frei Ermäßigte Tickets gibt es für: Schwerbeschädigte, Schüler/Studenten, Azubis, Arbeitslose (ALG II, Hartz IV, SGB XII, ZLA, „berlinpass“), Rentner Besitzer...

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29 August 2023

In der Zeit vom 12.09.-19.09.23 wird im Vereinsheim Rixdorfer Str. 130 ein sogenannter Reanimationskurs für Ersthelfer angeboten. Der Sportkamerad Ulli Klimpel (Ex-Feuerwehrmann) zeigt Allen, die interessiert sind, wie man das richtig macht. Anhand einer professionellen „Rea-Puppe“ wird die richtige Vorgehensweise bei einer Herzdruckmassage demonstriert und jeder Teilnehmer bekommt die Möglichkeit selber zu üben. In diesem Zusammenhang wird auch der vereinseigene Defilibrator vorgestellt. Wer...

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21 August 2023

Unsere Serveceteams im Helgoländer Treff, Sportcasino und auf dem Platz bei den Spielen leisten das ganze Jahr über sehr, sehr viel für unseren Verein: Sie versorgen nicht nur unsere Gäste mit Speis und Trank, sie sind auch das Herzstück des gesellschaftlichen Vereinslebens, Spielstätte der Schacher, Darter und Skater und finanzielles Standbein des Vereins. Als kleines DANKESCHÖN für Ihren Einsatz wurden sie vom Vorstand zu einer Bootsfahrt durch die Mitte Berlins eingeladen und wurden selbst...

Der Verein

20 Juli 2023

Willkommen auf unserer neuen Website! Wir haben die spielfreie Zeit genutzt und sind ziemlich stolz auf das Ergebnis. Wir hoffen es gefällt Euch auch. Neben der überarbeiteten Optik gibt es noch mehr Neues: alles ist komplett Smartphone-kompatibel (bzw. "responsiv") jede Mannschaft hat eine eigene Seite mit allen Infos wie Trainer und Trainingsort, aber auch die Spielberichte der Mannschaft werden hier angezeigt unter dem Bereich "Dein Verein" gibt es gesammelte Infos zu Veranstaltungen,...

Der Verein

04 Juli 2023

Vorstand Position Name Telefon / E-Mail Ehrenpräsident Präsident Vorstandsvorsitzender Vorstand Breitensport Vorstand Breitensport, Jugendschutzbeauftragte Vorstand Fußball Vorstand Fußball Vorstand Finanzen, Vorstand Verwaltung Vorstand Verwaltung Vorstand Finanzen Vorstand Jugend Vorstand Jugend

Der Verein

04 Juli 2023

Am Sonntag besuchten der Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann (rechts im Bild neben unserem Vorstandsvorsitzenden Bernd Hahn links) sowie seine Vorgängerin Frau Angelika Schöttler unseren Stand beim Rocktreff im Volksparkstadion. LD Foto Verein

Der Verein

30 Juni 2023

In unserem Volksparkstadion wird es die nächsten Tage rockig! Der TSV Mariendorf 1897 ist dabei! Ab Samstag präsentieren wir unseren Verein beim Spiel- und Kinderfest und Tarek & Heike bereiten ihre leckeren Köfte zu! Kommt vorbei! Der Eintritt ist frei.

Vereinsnachrichten

27 Juni 2023

Zu unserem 125-jähringen Vereinsjubiläums im Jahr 2022 haben wir eine Vereins-Chronik und T-Shirts für unsere Vereinsmitglieder und deren Freunde hergestellt. Diese einmaligen Andenken kann man noch immer noch erwerben. Die Shirts sind in den drei abgebildeten Farben und in allen gebräuchlichen Größen zu erhalten und kosten 15€. Die Chronik wurde sehr limitiert gedruckt und es gibt nur noch wenige Exemplare zu kaufen, ebenfalls für 15€. Wer seinen Kindern oder sich selbst noch ein kleines...

Der Verein

31 August 2022

Die Vereinschronik ist fertig! "Kaum" 3 Jahre nach der Idee dazu, wurde sie am 27.08.2022 gedruckt. Exemplare kann man im Helgoländer oder im Vereinsheim für 15.-€ erwerben. Es gibt nur 200 Stück, wer zu spät kommt... Wir bedanken uns ganz herzlich beim Schöpfer dieses umfangreichen und spannenden Werks, bei Uli Klimpel (Bild links)! Mit vielen Bildern, Dokumenten und Geschichten aus 125 Jahren Vereinsgeschichte bringt er einem den tollen, langen Weg, den unser Verein bis heute zurück gelegt...

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