Am 16. November 2024 stimmten die Delegierten auf dem außerordentlichen BFV-Verbandstag drei Anträgen zu, die im Wesentlichen Anpassungen der Beiträge, Strafen und Schiedsrichter:innenspesen vorsahen (siehe Artikel). Zum 1. Januar 2025 sind durch die angenommenen Anträge wichtige Änderungen mit Finanzwirkung in Kraft getreten, über die der BFV seine Mitglieder informiert.
Diese Gebühren können anfallen:
- Die Freigabe des Spielberichtes muss bei Spielen mit angesetztem Schiedsrichter, bzw. angesetzter Schiedsrichterin von allen beteiligten Mannschaften spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn erfolgen, bei verspäteter Freigabe werden 25 Euro fällig.
- Fehlende oder falsche Eintragungen im Spielbericht:
- Für Trainer/in und Mannschaftsverantwortlichen 8 Euro
- des Schiedsrichterassistenten 8 Euro
- des Kapitäns oder Torwarts 8 Euro
- oder bei fehlerhaften Rückennummern 8 Euro
- Spielergebnisse müssen spätestens 60 Minuten nach Spielende in das DFBnet eingetragen worden sein. Eine verspätete Freigabe wird ebenso wie eine nicht vorgenommene Freigabe nach dem Verursacherprinzip mit einer Strafe belegt. Dies ist insbesondere im Ü-Bereich bei Abendspielen zu beachten. Bei Fragen hierzu wendet Euch bitte an den Vorstand.
- Für das Nachmelden von Mannschaften wird eine Gebühr von 30 Euro fällig.
- Für das Abmelden einer Mannschaften aus dem laufenden Spielbetrieb wird eine Gebühr von 120 Euro fällig.
- Für das Nichtantreten einer Mannschaft wird eine Gebühr von 60 Euro fällig. Und passiert dies innerhalb der letzten 4 Spieltage einer Saison werden zusätzlich 50 Euro fällig und es erfolgt ein Punktabzug in der neuen Saison.
- Weitere Gebühren werden fällig bei Spielumlegung (bis zu 30 Euro) oder unsportlichem Verhalten (bis zu 30 Euro + 10 Euro Bearbeitungsgebühr) und ein Einspruch gegen eine Spielwertung o.ä. kostet derzeit 35 Euro.
Auch in der Schiedsrichterordnung wurde die Höhe der Spesen für Schiedsrichter:innen angepasst. Wir berichteten HIER darüber.
Die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Änderungen können hier eingesehen werden: Überblick zu den Änderungen aus dem außerordentlichen Verbandstag 2024.