Einladung zur Hauptversammlung

 

Anlage zur Einladung zur Hauptversammlung am 8. November 2025

 

Antrag zu TOP 8 der Hauptversammlung am 8. November 2025, 18.00 Uhr

 

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

 

Der § 1 der Satzung wird wie Folgt ergänzt:

 

  1. Der Verein tritt jeglicher Diskriminierung entschieden und aktiv entgegen. Er verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

 

Begründung: 

Diese Ergänzung ist kein neuer Aspekt, sondern gelebtes Vereinsleben. Für die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen sind Fairness, soziale Integration und die Freude am Sport integraler Bestandsteil. Dies ausdrücklich in der Satzung zu benennen, ist jedoch notwendig, um weiterhin Fördermittel des BFV/LSB zu erhalten (z. B. Mannschafts- und Übungsleiterzuschüsse). Denn hierfür ist ein Kinderschutzsiegel erforderlich, für das u. a. die Prävention jeglicher Gewalt in der Satzung festgeschrieben sein muss.

Weitere Begründung erfolgt in der Hauptversammlung mündlich

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